Kennzahlen: Sozialversicherungen 2026
Für das Jahr 2026 bleiben die wichtigsten Kennzahlen der Sozialversicherungen unverändert gegenüber 2025. Dies betrifft vor allem die AHV-Renten, die BVG-Grenzwerte sowie die maximal zulässigen Einzahlungen in die Säule 3a. Die Stabilität dieser Werte sorgt für Planungssicherheit für Privatpersonen sowie Unternehmen.
Im Folgenden finden Sie die zentralen Werte übersichtlich zusammengefasst.
AHV – Alters und Hinterlassenenversicherung
Die folgenden Kennzahlen bleiben ebenfalls unverändert gegenüber 2025:
Maximale AHV-Einzelrente: CHF 2 520 pro Monat
Maximale AHV-Ehepaarrente: CHF 3 780 pro Monat
Minimale AHV-Einzelrente: CHF 1 260 pro Monat
Neu ab 2026: 13. AHV-Rente im Dezember
Ab Dezember 2026 wird erstmals eine 13. AHV Monatsrente ausbezahlt.
Hinweis: Diese zusätzliche Zahlung gilt nur für Altersrenten und nicht für IV- oder Hinterlassenenrenten.
BVG – berufliche Vorsorge (Pensionskasse)
Die folgenden Kennzahlen bleiben ebenfalls unverändert gegenüber 2025:
Eintrittsschwelle (Jahreslohn): CHF 22 680
Koordinationsabzug: CHF 26 460
Versicherter Mindestlohn: CHF 3 780
Oberer Grenzbetrag: CHF 90 720
Maximal versicherter Lohn: CHF 64 260
Säule 3a – gebundene Vorsorge
Die folgenden Kennzahlen bleiben ebenfalls unverändert gegenüber 2025:
Mit Pensionskasse: Maximaler Steuerabzug CHF 7 258
Ohne Pensionskasse: Maximaler Steuerabzug CHF 36 288
Für viele Arbeitnehmende bleibt die Säule 3a eines der effektivsten Instrumente, um Steuern zu sparen und langfristig Vermögen aufzubauen.
Haben Sie Fragen zu AHV, BVG oder Ihrer Vorsorgeplanung?
Unser Team unterstützt Sie gerne persönlich.

