Kennzahlen: Sozialversicherungen 2026

Für das Jahr 2026 bleiben die wichtigsten Kennzahlen der Sozialversicherungen unverändert gegenüber 2025. Dies betrifft vor allem die AHV-Renten, die BVG-Grenzwerte sowie die maximal zulässigen Einzahlungen in die Säule 3a. Die Stabilität dieser Werte sorgt für Planungssicherheit für Privatpersonen sowie Unternehmen.

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Im Folgenden finden Sie die zentralen Werte übersichtlich zusammengefasst.

AHV – Alters und Hinterlassenenversicherung

Die folgenden Kennzahlen bleiben ebenfalls unverändert gegenüber 2025:

  • Maximale AHV-Einzelrente: CHF 2 520 pro Monat

  • Maximale AHV-Ehepaarrente: CHF 3 780 pro Monat

  • Minimale AHV-Einzelrente: CHF 1 260 pro Monat

Neu ab 2026: 13. AHV-Rente im Dezember

Ab Dezember 2026 wird erstmals eine 13. AHV Monatsrente ausbezahlt.

Hinweis: Diese zusätzliche Zahlung gilt nur für Altersrenten und nicht für IV- oder Hinterlassenenrenten.

BVG – berufliche Vorsorge (Pensionskasse)

Die folgenden Kennzahlen bleiben ebenfalls unverändert gegenüber 2025:

  • Eintrittsschwelle (Jahreslohn): CHF 22 680

  • Koordinationsabzug: CHF 26 460

  • Versicherter Mindestlohn: CHF 3 780

  • Oberer Grenzbetrag: CHF 90 720

  • Maximal versicherter Lohn: CHF 64 260

Säule 3a – gebundene Vorsorge

Die folgenden Kennzahlen bleiben ebenfalls unverändert gegenüber 2025:

  • Mit Pensionskasse: Maximaler Steuerabzug CHF 7 258

  • Ohne Pensionskasse: Maximaler Steuerabzug CHF 36 288

Für viele Arbeitnehmende bleibt die Säule 3a eines der effektivsten Instrumente, um Steuern zu sparen und langfristig Vermögen aufzubauen.

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UP|DATE: Abschaffung Eigenmietwert, Notfallplanung, Sozialabsicherung bei Teilzeitarbeit