Steuern sparen - unsere Tipps 2026

Mit einer gezielten Planung lassen sich Abzüge optimal nutzen und die Steuerbelastung nachhaltig senken. Unsere Tipps zeigen, worauf es 2026 besonders ankommt.

Steuerberatung

Tipp 1: Säule 3a ausschöpfen -
neu Nachzahlungen prüfen und planen

Einzahlungen in die Säule 3a zählen zu den wirkungsvollsten Möglichkeiten, Steuern zu sparen und ermöglichen neu eine vorausschauende Steuerplanung über mehrere Jahre, insbesondere bei veränderten oder künftig steigenden Einkommensverhältnissen. Die einbezahlten Beträge können vollständig vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden und wirken sich direkt steuermindernd aus.

Hinweis: Ab dem Jahr 2025 sind rückwirkende Einkäufe in die Säule 3a möglich. Eine Einkaufslücke entsteht, wenn in einem Beitragsjahr (ab 2025) nicht der maximal zulässige Betrag einbezahlt wird. Solche Beiträge können erstmals im Jahr 2026 für das Beitragsjahr 2025 nachgeholt werden und danach bis zu zehn Jahre rückwirkend erfolgen.

Tipp 2: Pensionskasseneinkäufe gezielt planen

Freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse können das steuerbare Einkommen deutlich reduzieren und gleichzeitig die Altersvorsorge verbessern. Es empfiehlt sich, die persönliche Situation gesamtheitlich zu betrachten und sich vorgängig von einer Fachperson beraten zu lassen, insbesondere auch hinsichtlich allfälliger Sperrfristen.

Tipp 3: Immobilien – Renovationen und Unterhaltskosten vor Abschaffung des Eigenmietwerts planen

Solange der Eigenmietwert noch gilt, können bei selbstgenutzten Liegenschaften werterhaltende Unterhaltskosten steuerlich geltend gemacht werden. Eigentümer:innen können dabei jährlich zwischen dem Pauschalabzug und den effektiven Kosten wählen. Grössere Unterhalts- oder Renovationsarbeiten lassen sich steuerlich oft optimieren, wenn sie zeitlich geplant oder über mehrere Jahre verteilt werden.

Mit der angenommenen Vorlage zur Abschaffung des Eigenmietwerts werden diese Abzugsmöglichkeiten für selbstgenutzte Liegenschaften künftig grundsätzlich wegfallen. Nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung werden Unterhaltskosten nicht mehr abzugsfähig sein, vorbehalten bleiben gewisse Ausnahmen, insbesondere für denkmalpflegerische Arbeiten sowie Energie- und Umweltschutzmassnahmen. Auch der Schuldzinsabzug wird eingeschränkt. Für selbstgenutztes Wohneigentum entfällt er grundsätzlich, mit einer befristeten Ausnahme für Ersterwerber. Die Gesetzesänderung wird voraussichtlich frühestens per 1. Januar 2028 in Kraft treten.

Je nach Nutzung der Liegenschaft, insbesondere bei vermieteten Objekten oder gemischter Nutzung, kann es sinnvoll sein, die Struktur des Immobilienbesitzes zu überprüfen. In bestimmten Fällen bietet eine Immobiliengesellschaft steuerliche und planerische Vorteile.

Tipp 4: Berufsauslagen und Weiterbildungen korrekt geltend machen

Beruflich bedingte Auslagen können das steuerbare Einkommen reduzieren. Dazu zählen unter anderem Kosten für den Arbeitsweg, Verpflegung auswärts, Arbeitsmittel sowie weitere berufsbedingte Aufwendungen.

Auch berufliche Weiterbildungen und Umschulungen sind steuerlich abzugsfähig. Entscheidend ist eine korrekte Deklaration und eine vollständige Dokumentation der entsprechenden Kosten.

Tipp 5: Kinderbetreuungskosten korrekt deklarieren

Kosten für die Fremdbetreuung von Kindern können steuerlich geltend gemacht werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Bei der Direkten Bundessteuer beträgt der maximale Abzug CHF 25’800 pro Kind und Jahr. Bei den Staats- und Gemeindesteuern gelten kantonale Höchstbeträge, die je nach Kanton unterschiedlich ausgestaltet sind.

Tipp 6: Spenden korrekt deklarieren

Spenden an anerkannte gemeinnützige Institutionen können steuerlich in Abzug gebracht werden, sofern sie freiwillig erfolgen und entsprechend nachgewiesen sind. Bei der Direkten Bundessteuer sind Spenden bis maximal 20 % des Reineinkommens abzugsfähig. Bei den Staats- und Gemeindesteuern gelten kantonale Mindest- und Höchstgrenzen.

Tipp 7: Vermögensverwaltungskosten prüfen und geltend machen

Konto- Depot- und Schrankfachgebühren sowie Kosten für das Steuerverzeichnis können steuerlich in Abzug gebracht werden. Anstelle der effektiven Kosten kann in gewissen Kantonen pauschal 0,3 % des Steuerwerts der Wertschriften (ohne Kontoguthaben) vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.

Tipp 8: Steuerplanung frühzeitig angehen

Eine frühzeitige Steuerplanung hilft, relevante Abzüge rechtzeitig zu berücksichtigen und Fristen einzuhalten. Insbesondere bei Vorsorgeeinzahlungen, Immobilien und grösseren Ausgaben lassen sich steuerliche Effekte besser steuern, wenn Massnahmen nicht erst am Jahresende geprüft werden.


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