Säule 3a: Nachzahlung für 2025 erstmals möglich

Seit 2026 ist es erstmals möglich, Beitragslücken aus dem Jahr 2025 in der
Säule 3a nachträglich zu schliessen. Wer den damaligen Maximalbeitrag von CHF 7’258 für Erwerbstätige mit Pensionskasse nicht vollständig ausgeschöpft oder gar nichts einbezahlt hat, kann dies neu nachholen und den Steuerabzug geltend machen.

Beitragslücken ab 2025 können bis zu zehn Jahre rückwirkend geschlossen werden. Voraussetzung ist unter anderem, dass im Nachzahlungsjahr der ordentliche Maximalbeitrag vollständig einbezahlt wurde und in beiden Jahren ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen in der Schweiz vorliegt.

Weitere Informationen finden Sie in unserem ausführlichen Blogbeitrag zur Säule-3a-Nachzahlung:

Diese neue Möglichkeit eröffnet zusätzlichen Spielraum in der Steuerplanung. Gerne besprechen wir mit Ihnen, ob und zu welchem Zeitpunkt eine Nachzahlung sinnvoll ist und wie sie sich auf Ihre persönliche Steuersituation auswirkt.

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