Steuerlich anerkannte Zinssätze 2026 für Vorschüsse oder Darlehen

Was Unternehmen und Beteiligte jetzt beachten sollten

Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat die steuerlich anerkannten Zinssätze für Vorschüsse und Darlehen 2026 veröffentlicht. Diese sogenannten Safe-Haven-Zinssätze sind für viele Unternehmen und Beteiligte von zentraler Bedeutung – insbesondere bei Finanzierungen innerhalb von Unternehmensgruppen oder zwischen nahestehenden Personen.

Wir zeigen, was sich 2026 geändert hat und worauf in der Praxis besonders zu achten ist.

Was sind steuerlich anerkannte Zinssätze?

Die von der ESTV publizierten Zinssätze gelten ohne zusätzlichen Nachweis als marktgerecht. Sie kommen insbesondere bei Darlehen zwischen Gesellschaften und Beteiligten zur Anwendung und sind relevant für:

  • die direkte Bundessteuer

  • die Verrechnungssteuer

  • die Beurteilung von geldwerten Leistungen

Wer sich innerhalb dieser Zinssätze bewegt, reduziert das Risiko steuerlicher Korrekturen und Nachbelastungen erheblich.

Darlehen in Schweizer Franken 2026

Darlehen von der Gesellschaft an Beteiligte

Für Vorschüsse oder Darlehen von der Gesellschaft an Beteiligte gilt im Jahr 2026 ein Mindestzinssatz von :
0.75 %
.
Damit wurde der Satz gegenüber dem Vorjahr leicht gesenkt. (1 %)

Bei einer Finanzierung über Fremdkapital ist ein Zuschlag auf die effektiven Zinskosten vorzunehmen, wobei auch hier der Mindestzinssatz einzuhalten ist.

Darlehen von Beteiligten an die Gesellschaft

Für Darlehen von Beteiligten an ihre Gesellschaft gelten Höchstzinssätze, die sich unter anderem nach der Art des Kredites (Betriebskredit oder Liegenschaftskredit) der Gesellschaft (Betriebsgesellschaft oder Holding) sowie nach der Höhe des Darlehens richten. Diese bewegen sich 2026 teilweise unter den Vorjahreswerten.

Betriebskredite:

a) bis CHF 1 Mio.

– bei Handels- und Fabrikationsunternehmen 3.5 % (3.5 %)

– bei Holding- und Vermögensverwaltungsgesellschaften 3 % (3 %)

b) ab CHF 1 Mio.

– bei Handels- und Fabrikationsunternehmen 1.5 % (1.75 %)

– bei Holding- und Vermögensverwaltungsgesellschaften 1.25 % (1.5 %)

Darlehen in Fremdwährungen 2026

Auch für Darlehen in Fremdwährungen wie USD, GBP und JPY hat die ESTV die Zinssätze angepasst. Bei EUR blieb der Zinssatz unverändert. Die anerkannten Mindestzinssätze orientieren sich an den internationalen Kapitalmärkten.

Für Vorschüsse oder Darlehen von Beteiligten oder nahestehenden Dritten ist in jedem Fall geschäftsmässig zu begründen, weshalb keine tiefer verzinsliche Finanzierung in Schweizer Franken eingegangen wurde.

Wir unterstützen Sie gerne dabei, Ihre Finanzierungsstrukturen steuerlich korrekt, transparent und vorausschauend auszugestalten.

Zurück
Zurück

Abschaffung des Eigenmietwerts – was sich ändert und was Eigentümer jetzt tun sollten

Weiter
Weiter

Steuern sparen - unsere Tipps 2026