Seit 1. Oktober in Betrieb: Transparenzregister Schweiz

Seit dem 1. Oktober 2026 ist das neue Transparenzgesetz in Kraft und das Schweizer Transparenzregister in Betrieb. Damit müssen insbesondere AG, GmbH und Genossenschaften ihre wirtschaftlich berechtigten Personen erfassen und melden. Gemeint sind die natürlichen Personen, die das Unternehmen letztlich kontrollieren.

Diese Schritte sollten Sie jetzt angehen:

  • Meldepflicht und Frist prüfen: Klären Sie, welche Vorgaben für Ihr Unternehmen gelten. Für bestehende Gesellschaften gibt es Übergangsfristen – nicht alle müssen sofort melden.

  • Beteiligungsverhältnisse klären: Bestimmen Sie die wirtschaftlich berechtigten Personen und dokumentieren Sie die Eigentums- und Kontrollstruktur.

  • Angaben zusammenstellen und überprüfen: Bereiten Sie die erforderlichen Personendaten sowie die Angaben zu Art und Umfang der Kontrolle vor.

  • Meldung organisieren: Legen Sie fest, wer die Meldung übernimmt und spätere Änderungen nachführt. Die Meldung kann über EasyGov.swiss erfolgen; die Eintragung ins Register ist kostenlos.

Welche Fristen gelten?

Für die erstmalige Meldung gelten je nach Gesellschaft unterschiedliche Fristen. Prüfen Sie deshalb frühzeitig, bis wann Ihr Unternehmen die Meldung einreichen muss.

AG mit ordentlicher Revisionspflicht
1. Januar 2027
Andere Gesellschaften mit ordentlicher Revisionspflicht
1. Februar 2027
AG ohne ordentliche Revisionspflicht
1. März 2027
Übrige Gesellschaften
1. April 2027
Besondere Übergangsregel: Eine längere Frist bis zum 1. Oktober 2028 gilt für Gesellschaften, bei denen sämtliche wirtschaftlich berechtigten Personen bereits als Gesellschafter oder als Organ im Handelsregister eingetragen sind.

Weitere Informationen zu den betroffenen Unternehmen, den wirtschaftlich berechtigten Personen und den Meldepflichten finden Sie in unserem ausführlichen Beitrag:

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung bei der Meldung an das Transparenzregister?

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UP|DATE: Risikomanagement im KMU, Tranzparenzregister Schweiz, Gleichstellungsgesetz